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4 Treffer in 4 Gerichtsentscheidungen und 0 Vorschriften


  • Gerichtsentscheidung

    VG Regensburg: Antragsbefugnis einer nach § 3 UmwRG anerkannten Vereinigung, Beteiligung der Unteren, Naturschutzbehörde sowie des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Aufhebung der Schonzeit nur aus besonderen Gründen, Dass solche Gründe hier vorliegen (insbesondere ist das Kriterium „zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden“ erfüllt ist) wurde nicht dargelegt, fehlerhafte Ermessensentscheidung

    Beschluss vom 14.04.2023 – RO 4 S 23.595

  • Gerichtsentscheidung

    VG Regensburg: Antragsbefugnis einer nach § 3 UmwRG anerkannten Vereinigung, Beteiligung der Unteren, Naturschutzbehörde sowie des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Aufhebung der Schonzeit nur aus besonderen Gründen, Dass solche Gründe hier vorliegen (insbesondere ist das Kriterium „zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden“ erfüllt ist) wurde nicht dargelegt, fehlerhafte Ermessensentscheidung

    Beschluss vom 14.04.2023 – RO 4 S 23.594

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Verkehrsrechtliche Anordnung eines beidseitigen absoluten Haltverbots – Anfechtungsklage

    Urteil vom 01.12.2021 – W 6 K 21.318

  • Gerichtsentscheidung

    VG Regensburg: vorläufiger Rechtsschutz gegen Schonzeitaufhebung durch Jagdbehörde

    Beschluss vom 14.04.2023 – RO 4 S 23.593

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Schlagworte Schlagworte
  • abweichender Beschilderungsplan
  • Anfechtungsklage
  • Anforderung an die Feststellung der objektiven Gefahrenlage für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Antragsbefugnis einer nach § 3 UmwRG anerkannten Vereinigung
  • Aufhebung der Schonzeit nur aus besonderen Gründen
  • Ausnahmecharakter
  • Behinderungen in der Vergangenheit
  • beidseitiges absolutes Haltverbot
  • Beteiligung der Unteren
  • Darlegungslast der Straßenverkehrsbehörde
  • Dass solche Gründe hier vorliegen (insbesondere ist das Kriterium „zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden“ erfüllt ist) wurde nicht dargelegt
  • fehlende Bestimmtheit
  • insbesondere ist das Kriterium „zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden“ nicht erfüllt
  • Landwirtschaft und Forsten
  • Naturschutzbehörde sowie des Amtes für Ernährung
  • objektive Gefahrenlage
  • Solche Gründe liegen hier nicht vor
  • Subsidiarität der Verkehrszeichenanordnung
  • verkehrsrechtliche Anordnung
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